Wie sich aus § 55 I RStV ergibt trifft einen Anbieter keine Impressumspflicht, d.h. er kann seine Webseite völlig anonym ins World Wide Web stellen, wenn das Angebot ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient.
Also, arschgeleckt, meine Herren ^^
07.08.2011 at 12:15
Wait, I cannot fathom it being so straghitofrawrd.